Erwägungsgrund 8 32019L0904
Mikroplastik fällt nicht direkt in den Geltungsbereich dieser Richtlinie, trägt aber auch zur Meeresvermüllung bei; die Union sollte daher ein umfassendes Konzept für dieses Problem erstellen. Die Union sollte allen Herstellern nahelegen, Mikroplastik in ihren Formulierungen strikt zu begrenzen.