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kürzeren Wechselfristen dürften die Verbraucher dazu ermutigen, sich nach besseren Energieangeboten umzusehen und den Versorger zu wechseln. Mit der zunehmenden Verbreitung der Informationstechnologie sollte es bis zum Jahr 2026 im Normalfall möglich sein, den technischen Wechselvorgang zur Registrierung eines neuen Versorgers an der Messstelle beim Marktbetreiber werktags binnen 24 Stunden abzuschließen. Ungeachtet anderer Schritte im Rahmen des Wechselvorgangs, die abzuschließen sind, bevor der technische Wechselvorgang eingeleitet wird, würden durch die Gewährleistung, dass der technische Wechselvorgang bis zu diesem Zeitpunkt binnen 24 Stunden stattfinden kann, die Wechselfristen verkürzt und würde dazu beigetragen, die Einbeziehung der Verbraucher und den Wettbewerb im Endkundengeschäft zu erhöhen. Die Gesamtdauer des Wechselvorgangs sollte jedenfalls drei Wochen ab dem Antrag des Verbrauchers übersteigen.
Ein Wechsel des Versorgers oder des im Bereich der Aggregierung tätigen Marktteilnehmers erfolgt binnen kürzestmöglicher Zeit. Die Mitgliedstaaten stellen…
Das Verfahren für den Wechsel des Lieferanten oder des Aggregators darf drei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch…
Aus technischen Gründen wurden während einer Übergangszeit Ausnahmen von den Vorschriften zur Durchführung dieser Pflicht zur vorherigen Anmeldung vorgesehen.…
Damit die Verbraucher in den vollen Genuss der Vorteile eines wettbewerbsorientierten Umfelds kommen, sollten sie in der Lage sein, in voller Sachkenntnis ihre…
Im Allgemeinen sollte das Einstellen neuer Waren oder Dienstleistungen, einschließlich Softwareanwendungen, in den Online-Vermittlungsdienst als eindeutige…
Die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln, ist für einen wirksamen Wettbewerb in einem wettbewerbsorientierten Umfeld von zentraler Bedeutung. Die Verfügbarkeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.