Erwägungsgrund 12 32024L1788
Im Einklang mit der EU-Wasserstoffstrategie soll ab 2030 in großem Maßstab erneuerbarer Wasserstoff eingesetzt werden, um bestimmte Sektoren — von der Luftfahrt über die Schifffahrt bis hin zu schwer zu dekarbonisierenden Industriesektoren — zu dekarbonisieren. Alle an Wasserstoffsysteme angeschlossene Endkunden sollten dieselben grundlegenden Verbraucherrechte haben wie die an das Erdgassystem angeschlossenen Endkunden, z. B. das Recht auf Wechsel des Versorgers und genaue Abrechnungsinformationen. Wenn Kunden, zum Beispiel Industriekunden, an das Wasserstoffnetz angeschlossen sind, sollten sie von den gleichen Verbraucherschutzrechten profitieren wie Erdgaskunden. Verbraucherbestimmungen zur Förderung der Beteiligung von Haushaltskunden am Markt wie Bestimmungen zu Preisvergleichsinstrumenten und aktiven Kunden sollten allerdings nicht für das Wasserstoffsystem gelten.