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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates erarbeitet der RAC Stellungnahmen der ECHA zu den Risiken chemischer Stoffe für die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor. Im Zusammenhang mit dieser Richtlinie bereitete der RAC wie vorgeschrieben eine Stellungnahme gemäß Artikel 77 Absatz 3 Buchstabe c jener Verordnung vor.
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 133 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments…
Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat Stellungnahmen zu den Vorschlägen für die harmonisierte Einstufung und…
Den ökologischen Bedenken, die in kosmetischen Mitteln verwendete Stoffe auslösen könnten, wird durch die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des…
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 schreibt vor, dass wenn nach Auffassung eines Mitgliedstaats die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung eines…
Der gemäß Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eingesetzte Ausschuss für Risikobeurteilung der ECHA gibt innerhalb einer Frist, die…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erstellt ein Mitgliedstaat, der der Auffassung ist, dass die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.