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Am 3. Juni 2020 gab der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Agentur gemäß Artikel 70 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eine Stellungnahme zum Dossier nach Anhang XV ab. In dieser Stellungnahme stimmte der RAC den Schlussfolgerungen im Dossier nach Anhang XV zu den ermittelten Risiken zu und bestätigte, dass die vorgeschlagene Beschränkung eine geeignete unionsweite Maßnahme zur Verringerung dieser Risiken darstellt.
Am 20. November 2018 nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Agentur eine Stellungnahme an, in der er zu dem Schluss kam, dass die vorgeschlagene…
Am 10. Dezember 2020 verabschiedete der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Agentur eine Stellungnahme gemäß Artikel 71 Absatz 1 der Verordnung…
Am 5. Juni 2015 verabschiedete der RAC seine Stellungnahme mit der Schlussfolgerung, dass die vorgeschlagene Beschränkung die zweckmäßigste unionsweite Maßnahme…
Am 10. Juni 2015 nahm der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Agentur eine Stellungnahme über die im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagene…
Am 4. Dezember 2015 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für sozioökonomische Analyse („SEAC“) seine Stellungnahme an, in der er die im Dossier…
Am 29. November 2018 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für sozioökonomische Analyse (im Folgenden „SEAC“) seine Stellungnahme an, in der er die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.