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Durch die Festlegung eines biologischen Grenzwerts für Cadmium und seine anorganischen Verbindungen würden Arbeitnehmer vor deren systemischer Toxizität, die sich hauptsächlich auf Nieren und Knochen auswirkt, geschützt. Durch Biomonitoring kann somit zum Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz beigetragen werden, aber nur ergänzend zur Überwachung der Konzentration von Cadmium und seinen anorganischen Verbindungen in der Luft und somit im Atmungsbereich der Arbeitnehmer. Die Kommission sollte praktische Leitlinien für das Biomonitoring herausgeben.
Die Kommission prüft spätestens am 11. Juli 2022, ob die vorliegende Richtlinie geändert werden sollte, um für Cadmium und seine anorganischen Verbindungen eine…
Bei Cadmium ist es vorhersehbar, dass es schwierig sein wird, einen Grenzwert von 0,001 mg/m3 kurzfristig einzuhalten. Es ist daher angezeigt, einen…
Da ein hohes Umweltschutzniveau sichergestellt und neue wissenschaftlich gestützte Entwicklungen berücksichtigt werden müssen, sollte die Kommission dem…
Da der Ausschuss für die Grenzwerte berufsbedingter Exposition in seinen Empfehlungen darauf hinweist, dass die Überwachung der Exposition anhand empfohlener…
Die Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zielt darauf ab, Arbeitnehmer vor der Gefährdung ihrer Gesundheit und Sicherheit durch die…
Die Grenzwerte berufsbedingter Exposition sind Teil der Risikomanagementmaßnahmen gemäß der Richtlinie 2004/37/EG. Diese Grenzwerte sollten regelmäßig nach dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.