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Auf der Grundlage verfügbarer verlässlicher wissenschaftlicher Quellen wie zum Beispiel jenen des SCOEL, des RAC und der einschlägigen nationalen Stellen sollte die Kommission spätestens drei Jahre nach dem Tag des Inkrafttretens der vorliegenden Richtlinie prüfen, ob die Richtlinie 2004/37/EG geändert werden sollte, indem für Cadmium und seine anorganischen Verbindungen Bestimmungen für eine Kombination aus Grenzwert berufsbedingter Exposition in der Luft und biologischem Grenzwert aufgenommen werden.
Die Kommission prüft spätestens am 11. Juli 2022, ob die vorliegende Richtlinie geändert werden sollte, um für Cadmium und seine anorganischen Verbindungen eine…
In Artikel 18a werden folgende Unterabsätze angefügt: „Die Kommission prüft spätestens am 11. Juli 2022, ob diese Richtlinie geändert werden sollte, indem für…
Spätestens im ersten Quartal 2019 sollte die Kommission unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen der wissenschaftlichen Kenntnisse prüfen, ob der…
Die durch die vorliegende Richtlinie vorgenommenen Änderungen der Anhänge I und III der Richtlinie 2004/37/EG stellen einen weiteren Schritt in einem…
Die Richtlinie 2003/71/EG verpflichtet die Kommission, ihre Anwendung fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen…
Folgender Artikel wird eingefügt: Bewertung Wenn die Kommission im Rahmen der Bewertung gemäß Artikel 17a der Richtlinie 89/391/EWG das nächste Mal die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.