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Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten administrative, finanzielle oder rechtliche Auflagen vermeiden, die der Gründung und dem Ausbau kleiner und mittlerer Unternehmen entgegenstehen. Diesbezüglich werden die Mitgliedstaaten und die einschlägigen Stellen auf Unionsebene und auf nationaler Ebene aufgefordert, Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen Anreize und Orientierungshilfen zu bieten und sie zu beraten, damit sie diese Richtlinie leichter einhalten können. In diesem Zusammenhang sind Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern, Orientierungshilfen und andere gemeinsame Maßnahmen zur Ermittlung und Entwicklung vorbildlicher Verfahren höchst willkommen.
Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten administrative, finanzielle oder rechtliche Auflagen vermeiden, die der Gründung und dem Ausbau…
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition im Anhang zu der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission , die den größten…
Die Kommission hat ihren Richtlinienvorschlag in Übereinstimmung mit Artikel 137 Absatz 2 des Vertrags erstellt, dem zufolge Richtlinien im Bereich der…
Während einige Kleinstunternehmen von den Verpflichtungen dieser Richtlinie ausgenommen sind, sollten alle Kleinstunternehmen dazu angehalten werden, Produkte…
Um den Antragstellern und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Hilfestellung bei der Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung zu leisten,…
Mit dieser Richtlinie sollte dafür gesorgt werden, dass die Anforderungen für kleine Unternehmen innerhalb der Union weitgehend harmonisiert werden. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.