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Gefährliche Arzneimittel, einschließlich zytotoxischer Arzneimittel, die hauptsächlich zur Krebsbehandlung eingesetzt werden, könnten genotoxische, karzinogene oder mutagene Eigenschaften haben. Daher ist es wichtig, Arbeitnehmer zu schützen, die solchen Arzneimitteln aufgrund der Tätigkeiten bei der Zubereitung, Verabreichung oder Beseitigung von gefährlichen Arzneimitteln, einschließlich zytotoxischer Arzneimittel, oder aufgrund von Tätigkeiten ausgesetzt sind, die Dienstleistungen im Bereich Reinigung, Transport, Wäsche oder Entsorgung gefährlicher Arzneimittel bzw. mit gefährlichen Arzneimitteln kontaminierter Materialien oder die Pflege von mit gefährlichen Arzneimitteln behandelten Patienten umfassen. Gefährliche Arzneimittel, einschließlich zytotoxischer Arzneimittel, unterliegen Unionsmaßnahmen, die Mindestvorschriften für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vorsehen, wie sie insbesondere in der Richtlinie 98/24/EG des Rates festgelegt sind. Gefährliche Arzneimittel, die Stoffe enthalten, die außerdem Karzinogene oder Mutagene sind, unterliegen der Richtlinie 2004/37/EG. Die Kommission sollte bewerten, welches Instrument am besten geeignet ist, den Arbeitsschutz von Arbeitnehmern, die solchen gefährlichen Arzneimitteln einschließlich zytotoxischer Arzneimittel ausgesetzt sind, sicherzustellen. Dabei sollte der Zugang zu den besten verfügbaren Behandlungen für die Patienten nicht gefährdet werden.
Der Arbeitgeber trifft geeignete Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Arbeitnehmer und/oder ihre Vertreter im Unternehmen oder Betrieb, insbesondere in Form…
Es ist wichtig, Arbeitnehmer zu schützen, die karzinogenen oder mutagenen Stoffen ausgesetzt sind, die bei der Zubereitung, Verabreichung oder Beseitigung von…
Soweit für die Handhabung und Anwendung von Pestiziden Mindestanforderungen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Hinblick auf die Risiken…
Männer und Frauen sind am Arbeitsplatz oft verschiedensten Stoffen ausgesetzt, die zu erhöhten Gesundheitsrisiken und zu negativen Auswirkungen, unter anderem…
Die Arbeitsplatzgrenzwerte sind Teil des Risikomanagements gemäß der Richtlinie 2004/37/EG. Die Einhaltung dieser Grenzwerte berührt nicht andere…
Die Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung ihrer Gesundheit und Sicherheit durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.