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Die Grenzwerte berufsbedingter Exposition sind Teil der Risikomanagementmaßnahmen gemäß der Richtlinie 2004/37/EG. Diese Grenzwerte sollten regelmäßig nach dem Vorsorgeprinzip und dem Grundsatz des Schutzes der Arbeitnehmer sowie auf der Grundlage belastbarer verfügbarer wissenschaftlicher und technischer Daten über Karzinogene und Mutagene überarbeitet werden. Bei der Überarbeitung sollten Verbesserungen der Messtechniken, Risikomanagementmaßnahmen und weitere einschlägige Faktoren ebenfalls Berücksichtigung finden. Die Einhaltung dieser Grenzwerte berührt nicht andere Verpflichtungen der Arbeitgeber gemäß der genannten Richtlinie, insbesondere die Verringerung der Verwendung von Karzinogenen und Mutagenen am Arbeitsplatz, die Vermeidung oder Verringerung der Exposition der Arbeitnehmer gegenüber Karzinogenen oder Mutagenen und Maßnahmen, die zu diesem Zweck durchgeführt werden sollten. Diese Maßnahmen sollten, soweit technisch möglich, die Substitution des Karzinogens oder Mutagens durch Stoffe, Gemische oder Verfahren, die für die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht oder weniger gefährlich sind, und die Verwendung in einem geschlossenen System und andere Maßnahmen zur Verringerung des Niveaus der Exposition der Arbeitnehmer umfassen.
Die Arbeitsplatzgrenzwerte sind Teil des Risikomanagements gemäß der Richtlinie 2004/37/EG. Die Einhaltung dieser Grenzwerte berührt nicht andere…
Arbeitsplatzgrenzwerte sind Teil der Risikomanagementmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie 2004/37/EG. Die Einhaltung dieser Grenzwerte berührt nicht andere…
Die Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung ihrer Gesundheit und Sicherheit durch…
Da der Ausschuss für die Grenzwerte berufsbedingter Exposition in seinen Empfehlungen darauf hinweist, dass die Überwachung der Exposition anhand empfohlener…
Die Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zielt darauf ab, Arbeitnehmer vor der Gefährdung ihrer Gesundheit und Sicherheit durch die…
Als Höchstgrenzen für die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber einigen Karzinogenen oder Mutagenen gelten Grenzwerte, die gemäß der Richtlinie 2004/37/EG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.