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Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte mit zusätzlichen technischen Spezifikationen für EU-Rückkehrausweise, in denen Folgendes festgelegt wird: Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 12 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Gestaltung, Format und Farben der einheitlichen EU-Rückkehrausweisformulare und -marken;
Anforderungen an das Material und die Drucktechniken für das einheitliche EU-Rückkehrausweisformular;
Sicherheitsmerkmale und -anforderungen, einschließlich verbesserter Standards zum Schutz vor Fälschung, Nachahmung und Verfälschung;
sonstige Vorschriften für das Ausfüllen und die Ausstellung des EU-Rückkehrausweises.
Es kann beschlossen werden, dass die zusätzlichen technischen Spezifikationen nach Absatz 1 geheim sind und nicht veröffentlicht werden. In diesem Falle werden sie ausschließlich den von den Mitgliedstaaten für die Herstellung der EU-Rückkehrausweise bestimmten Stellen sowie Personen zugänglich gemacht, die von einem Mitgliedstaat oder der Kommission hierzu ordnungsgemäß ermächtigt worden sind.
Der EU-Rückkehrausweis sollte aus einem einheitlichen EU-Rückkehrausweisformular und einer einheitlichen EU-Rückkehrausweismarke bestehen. Der…
Das einheitliche EU-Rückkehrausweisformular muss den folgenden Spezifikationen entsprechen: 1. Format und Größe Das einheitliche EU-Rückkehrausweisformular ist…
Die einheitliche EU-Rückkehrausweismarke muss den folgenden Spezifikationen entsprechen: Merkmale der einheitlichen EU-Rückkehrausweismarke 1. Die einheitliche…
Diese Verordnung sollte lediglich das Format, die Sicherheitsmerkmale und die technischen Spezifikationen für das europäische Reisedokument für die Rückkehr…
Der Inhalt und die technischen Spezifikationen für das europäische Reisedokument für die Rückkehr sollten harmonisiert werden, um insbesondere hinsichtlich des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.