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Gewisse nicht die Unionsbürgerschaft besitzende Familienangehörige könnten verpflichtet werden, für die Rückkehr in das Gebiet der Union zusätzlich zu dem EU-Rückkehrausweis ein Visum zu beantragen. Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates müssen Familienangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, gemäß der Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates oder gegebenenfalls den nationalen Rechtsvorschriften nur im Besitz eines Einreisevisums sein. Der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2004/38/EG entbindet diese Familienangehörigen von der Visumpflicht. Die Mitgliedstaaten müssen alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um diesen Personen die Beschaffung der erforderlichen Visa zu erleichtern. Die Visa müssen so bald wie möglich nach einem beschleunigten Verfahren unentgeltlich erteilt werden.
unbeschadet der geltenden Voraussetzungen für die Visumbeantragung, nicht die Unionsbürgerschaft besitzenden Familienangehörigen, die in einem Drittland nicht…
Außerdem sollte es für von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige gelten, die unter die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…
Der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte, auch derjenigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines EWR-Staates, entbindet nach Artikel…
Wie der Gerichtshof bestätigt hat , haben diese Familienangehörigen das Recht, in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen und zu diesem Zweck ein…
Nicht vertretene Bürger sollten einen EU-Rückkehrausweis bei der Botschaft oder dem Konsulat eines jeden Mitgliedstaats beantragen können. Nach der Richtlinie…
Gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2015/637 und um das in Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.