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Zur Erhöhung der Sicherheit und Schnelligkeit des Ausstellungsverfahrens sollte das für den EU-Rückkehrausweis verwendete Gesichtsbild des Antragstellers unmittelbar vor Ort in der Botschaft oder dem Konsulat mit einer Digitalkamera oder einem gleichwertigen Gerät aufgenommen werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann ein Lichtbild verwendet werden, nachdem sich die Botschaft oder das Konsulat versichert hat, dass es sich tatsächlich um ein Lichtbild des Antragstellers handelt. Dasselbe Gesichtsbild oder Lichtbild sollte in der Folge dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt, zur Bestätigung der Identität des Antragstellers übermittelt werden.
ein Gesichtsbild des Antragstellers, das von den Behörden des Hilfe leistenden Mitgliedstaats bei der Antragstellung aufgenommen wurde, oder — nur wenn dies…
Die für die Zwecke dieser Richtlinie verarbeiteten personenbezogenen Daten einschließlich des Gesichtsbilds oder Lichtbilds des Antragstellers gemäß Artikel 4…
Alle Angaben, einschließlich des Gesichtsbilds, sind auf die einheitliche EU-Rückkehrausweismarke aufzudrucken. Auf einer bereits bedruckten einheitlichen…
Nicht vertretene Bürger sollten einen EU-Rückkehrausweis bei der Botschaft oder dem Konsulat eines jeden Mitgliedstaats beantragen können. Nach der Richtlinie…
Aus Sicherheitsgründen sollten Empfänger von EU-Rückkehrausweisen diese nach ihrer sicheren Rückkehr nach Hause zurückgeben, beispielsweise an Grenzbeamte oder…
Da die Identifizierung von Personen anhand von Fingerabdrücken, Lichtbildern und Gesichtsbildern zuverlässige Ergebnisse liefert, sollten sie stets in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.