Erwägungsgrund 9 32026D0236Beschluss (GASP) 2026/236 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 27. Januar 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte für die Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/1398 (EUTM Somalia/1/2026)
Der Beschluss (GASP) 2025/1398 sollte aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 5 32019D1112BESCHLUSS (GASP) 2019/1112 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 12. Juni 2019 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2018/1219 (EUNAVFOR MED/1/2019)
Der Beschluss (GASP) 2018/1219 sollte aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 5 32015D0740BESCHLUSS (GASP) 2015/740 DES RATES vom 7. Mai 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/449/GASP
Der Beschluss 2014/449/GASP sollte deshalb aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 4 32011D0705BESCHLUSS 2011/705/GASP DES RATES vom 27. Oktober 2011 zur Aufhebung des Beschlusses 2010/145/GASP zur Verlängerung von Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)
Der Beschluss 2010/145/GASP sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 5 32015D1521BESCHLUSS (GASP) 2015/1521 DES RATES vom 14. September 2015 zur Aufhebung des Beschlusses 2013/320/GASP des Rates zur Unterstützung von Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, um die Gefahr des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition in Libyen und in der Region zu verringern
Der Beschluss 2013/320/GASP sollte daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 3 32013D0184BESCHLUSS 2013/184/GASP DES RATES vom 22. April 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma
Der Beschluss 2010/232/GASP sollte daher aufgehoben werden —