Erwägungsgrund 9 32026D0236Beschluss (GASP) 2026/236 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 27. Januar 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte für die Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/1398 (EUTM Somalia/1/2026)
Der Beschluss (GASP) 2025/1398 sollte aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 9 32023D1574BESCHLUSS (GASP) 2023/1574 DES RATES vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti
Der Beschluss (GASP) 2022/2319 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32025D1880Beschluss (GASP) 2025/1880 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 4. September 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union in Mosambik (EUMAM Mozambique) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/2181 (EUMAM Mozambique/1/2025)
Der Beschluss (GASP) 2024/2181 sollte aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32026D0768Beschluss (GASP) 2026/768 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 24. März 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/2012 (EUNAVFOR MED IRINI/2/2026)
Der Beschluss (GASP) 2025/2012 sollte aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 5 32019D1112BESCHLUSS (GASP) 2019/1112 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 12. Juni 2019 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2018/1219 (EUNAVFOR MED/1/2019)
Der Beschluss (GASP) 2018/1219 sollte aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 25 32019L0997RICHTLINIE (EU) 2019/997 DES RATES vom 18. Juni 2019 zur Festlegung eines EU-Rückkehrausweises und zur Aufhebung des Beschlusses 96/409/GASP
Der Beschluss 96/409/GASP sollte aufgehoben werden —