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Aus Sicherheitsgründen sollten Empfänger von EU-Rückkehrausweisen diese nach ihrer sicheren Rückkehr nach Hause zurückgeben, beispielsweise an Grenzbeamte oder an die für die Ausstellung von Pässen zuständigen Behörden. Zudem sollte eine Fotokopie oder eine elektronische Kopie jedes ausgestellten EU-Rückkehrausweises bei der ausstellenden Behörde des Hilfe leistenden Mitgliedstaats aufbewahrt werden, und eine weitere Fotokopie oder eine weitere elektronische Kopie sollte dem Mitgliedstaat übermittelt werden, dessen Staatsangehörigkeit der Empfänger des EU-Rückkehrausweises besitzt. Die zurückgegebenen EU-Rückkehrausweise und die aufbewahrten Kopien sollten so schnell wie möglich vernichtet werden.
Die zuständige Behörde des den EU-Rückkehrausweis ausstellenden Mitgliedstaats speichert von allen ausgestellten EU-Rückkehrausweisen eine Fotokopie oder eine…
Der EU-Rückkehrausweis ist nach Ankunft am Zielort bei der für die Beantragung von Reisedokumenten zuständigen Behörde abzugeben. Die zurückgegebenen…
Abweichend von Absatz 4 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass alle zurückgegebenen EU-Rückkehrausweise und alle zugehörigen Kopien so schnell wie möglich und…
Die Mitgliedstaaten stellen nach dem in Artikel 4 beschriebenen Verfahren EU-Rückkehrausweise für nicht vertretene Bürger in Drittländern aus, deren Pässe oder…
Falls der Reisepass oder das Reisedokument des Antragstellers verloren gegangen, gestohlen oder vernichtet worden ist oder sonst nicht innerhalb einer…
Auf seinen Antrag hin sollte jedem nicht vertretenen Bürger in einem Drittland, dessen Pass oder Reisedokument verloren gegangen, gestohlen oder vernichtet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.