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Da der Verlust eines Passes oder Reisedokuments für nicht vertretene Bürger in Drittländern eine erhebliche Belastung bedeuten kann, sollte ein vereinfachtes Verfahren für die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen dem Hilfe leistenden Mitgliedstaat und dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der nicht vertretene Bürger besitzt, eingerichtet werden. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass Konsultationen so schnell wie möglich, in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage, durchgeführt werden. Gleichzeitig ist es notwendig, in Ausnahmefällen eine ausreichende Flexibilität sicherzustellen. Der Hilfe leistende Mitgliedstaat sollte nur in äußersten Notfällen EU-Rückkehrausweise ohne vorherige Konsultation des Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt, ausstellen dürfen. Die Mitgliedstaaten sollten in der Regel zuvor alle verfügbaren Kommunikationsmittel mit dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt, ausgeschöpft haben. So sollten die Mitgliedstaaten beispielsweise zunächst versuchen, einen Teil der relevanten Informationen zu übermitteln, wie Name, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum des Antragstellers. In diesen Fällen sollte der Hilfe leistende Mitgliedstaat den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt, so bald wie möglich von der in seinem Namen gewährten Hilfe unterrichten, um sicherzustellen, dass der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt, angemessen informiert wird.
Die Mitgliedstaaten stellen nach dem in Artikel 4 beschriebenen Verfahren EU-Rückkehrausweise für nicht vertretene Bürger in Drittländern aus, deren Pässe oder…
In äußersten Notfällen kann der Hilfe leistende Mitgliedstaat einen EU-Rückkehrausweis ohne vorherige Konsultation des Mitgliedstaats, dessen…
Auf seinen Antrag hin sollte jedem nicht vertretenen Bürger in einem Drittland, dessen Pass oder Reisedokument verloren gegangen, gestohlen oder vernichtet…
Nicht vertretene Bürger sollten einen EU-Rückkehrausweis bei der Botschaft oder dem Konsulat eines jeden Mitgliedstaats beantragen können. Nach der Richtlinie…
Die vorliegende Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, zusätzlich zur Ausstellung von EU-Rückkehrausweisen für nicht vertretene Bürger in…
Wird ein Mitgliedstaat über ein Ersuchen um konsularischen Schutz von einer Person, die behauptet, ein nicht vertretener Bürger zu sein, informiert oder geht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.