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Die Mitgliedstaaten können ermäßigte Steuersätze auf Bier und Ethylalkohol anwenden, die in geringen Mengen von kleinen unabhängigen Erzeugern hergestellt werden. Damit andere alkoholische Getränke nicht anders als Bier und Ethylalkohol behandelt werden, sollten die Mitgliedstaaten auch die Befugnis haben, ermäßigte Steuersätze auf andere alkoholische Getränke anzuwenden, die in geringen Mengen von kleinen unabhängigen Erzeugern hergestellt werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Anwendung ermäßigter Steuersätze auf Zwischenerzeugnisse und andere gegorene Getränke begrenzen können, wobei sie verschiedene Kriterien, wie den Alkoholgehalt des Endprodukts oder die Menge und die Art der dafür verwendeten Rohstoffe, berücksichtigen.
Folgender Artikel wird eingefügt: (1) Die Mitgliedstaaten können auf Zwischenerzeugnisse, die von kleinen unabhängigen Erzeugern hergestellt werden, ermäßigte…
Die Mitgliedstaaten können auf Bier, das von kleinen unabhängigen Brauereien gebraut wird, ermäßigte Steuersätze, die je nach Jahresausstoß der betreffenden…
Die Mitgliedstaaten können auf Zwischenerzeugnisse, die von kleinen unabhängigen Erzeugern hergestellt werden, ermäßigte Steuersätze, die je nach Jahresausstoß…
Die Mitgliedstaaten können auf andere gegorene Getränke, die von kleinen unabhängigen Erzeugern hergestellt werden, ermäßigte Steuersätze, die je nach…
Die Mitgliedstaaten sollten befugt sein, einen ermäßigten Steuersatz auf Ethylalkohol anzuwenden, der in Brennereien von Obstanbaubetrieben aus Obst (z. B.…
Die Mitgliedstaaten können ermäßigte Steuersätze, die den Mindestsatz unterschreiten können, auf Bier mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von höchstens 3,5 %…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.