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Auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer hat die Kommission außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen, um den Opfern der Pandemie zu helfen. Am 3. April 2020 nahm die Kommission den Beschluss (EU) 2020/491 an, der es den Mitgliedstaaten erlaubte, Gegenstände, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs zwingend benötigt werden, darunter auch In-vitro-Diagnostika, vorübergehend von der Mehrwertsteuer und von Eingangsabgaben zu befreien. Jener Beschluss deckt jedoch nur Einfuhrlieferungen und nicht innergemeinschaftliche Lieferungen oder Inlandslieferungen ab.
Mit dem Beschluss (EU) 2020/491 der Kommission in der zuletzt durch den Beschluss (EU) 2020/1573 geänderten Fassung wird eine Befreiung von den Eingangsabgaben…
Mit dem Beschluss (EU) 2020/491 der Kommission wird eine Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer auf die Einfuhr von Gegenständen, die zur…
Mit dem Beschluss (EU) 2020/491 der Kommission wurde eine Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer auf die Einfuhr von Gegenständen, die zur…
Mit dem Beschluss (EU) 2020/491 der Kommission in der durch den Beschluss (EU) 2020/1101 geänderten Fassung wird eine Befreiung von den Eingangsabgaben und der…
Mit dem Beschluss (EU) 2021/2313 der Kommission wurde einigen Mitgliedstaaten vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022 eine Befreiung von den Eingangsabgaben…
Die Kommission hat 2018 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze (im Folgenden „Vorschlag von 2018“)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.