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Die Kommission hat 2018 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze (im Folgenden „Vorschlag von 2018“) vorgelegt. Falls er vom Rat angenommen wird, wird er es den Mitgliedstaaten unter anderem unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf die Lieferung von COVID-19-In-vitro-Diagnostika sowie auf die Erbringung von eng mit diesen Diagnostika zusammenhängenden Dienstleistungen anzuwenden. Zusätzlich würde der Vorschlag von 2018 es den Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, eine Steuerbefreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug für die Lieferung von COVID-19-Impfstoffen und -In-vitro-Diagnostika sowie auf die Erbringung von eng mit diesen Impfstoffen und Diagnostika zusammenhängenden Dienstleistungen zu gewähren. Der Vorschlag von 2018 würde den Mitgliedstaaten die Anwendung dieser Steuersätze erlauben, wenn die entsprechenden Lieferung nur den Endverbrauchern zugutekommt und ein Ziel von allgemeinem Interesse verfolgt wird.
Dazu sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, einen ermäßigten Steuersatz auf die Lieferung von COVID-19-In-vitro-Diagnostika und auf die Erbringung von…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates enthält Instrumente, die es den Mitgliedstaaten erlauben, die Kosten von COVID-19-Impfungen und -Tests teilweise zu…
Die Möglichkeit, einen ermäßigten Steuersatz auf die Lieferung von COVID-19-In-vitro-Diagnostika und auf die Erbringung von eng mit diesen Diagnostika…
Folgender Artikel wird in die Richtlinie 2006/112/EG eingefügt: (1) Die Mitgliedstaaten können eine der folgenden Maßnahmen ergreifen: Lediglich…
Auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer hat die Kommission außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen, um den Opfern der Pandemie zu helfen. Am 3. April 2020 nahm die…
Die Richtlinie (EU) 2020/2020 des Rates reicht nicht aus, um das Ziel einer besseren Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu erreichen, da sie es den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.