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Um unnötige Investitionen zu vermeiden, sollte die Umstellung auf EDV der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die im Gebiet eines Mitgliedstaats in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt und in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats zur Lieferung zu gewerblichen Zwecken verbracht werden, so erfolgen, dass die bestehenden Regelungen für Beförderungen unter Steueraussetzung so weitgehend wie möglich genutzt werden. Zu diesem Zweck und zur Erleichterung solcher Verbringungen sollten die Sicherheitsleistungen für diese Beförderungen an jene für Beförderungen unter Steueraussetzung angepasst werden, um die Auswahl der Sicherheitsleistenden zu erweitern.
Das derzeit für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung genutzte EDV-gestützte System sollte auf die Beförderung…
Mit der Änderung, der Erweiterung und dem Betrieb des EDV-gestützten Systems sollte neben der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter…
Es ist erforderlich, das EDV-gestützte System für die Übermittlung von Daten über die Bewegungen der verbrauchsteuerpflichtigen Waren beizubehalten und…
Mit der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates wird die Verwendung des EDV-gestützten Systems gemäß dem Beschluss (EU) 2020/263 des Europäischen Parlaments und des…
Mit der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates wird die Verwendung des EDV-gestützten Systems gemäß dem Beschluss (EU) 2020/263 des Europäischen Parlaments und des…
Um sicherzustellen, dass die im Zusammenhang mit der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die zu gewerblichen Zwecken geliefert werden sollen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.