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Zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug ist es wichtig, die Zahlungsdienstleister dazu zu verpflichten, hinreichend detaillierte Aufzeichnungen über bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen, die aufgrund des Ortes des Zahlers und des Zahlungsempfängers als solche gelten, zu führen und solche Zahlungen zu melden. Es ist daher notwendig, die Konzepte des Ortes des Zahlers und des Ortes des Zahlungsempfängers sowie die Mittel für die Identifizierung dieser Orte festzulegen. Der Ort des Zahlers und des Zahlungsempfängers sollte lediglich die Aufzeichnungs- und Meldepflichten für die in der Union ansässigen Zahlungsdienstleister begründen, und diese Pflichten sollten die Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates in Bezug auf den Ort eines steuerbaren Umsatzes unberührt lassen.
Die Mitgliedstaaten verlangen von den Zahlungsdienstleistern, dass sie hinreichend detaillierte Aufzeichnungen über Zahlungsempfänger und Zahlungen in Bezug auf…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates ist es wichtig, dass die Verpflichtung für Zahlungsdienstleister,…
In Titel XI Kapitel 4 der Richtlinie 2006/112/EG wird folgender Abschnitt eingefügt: „ Abschnitt 2a Allgemeine Pflichten von Zahlungsdienstleistern Im Sinne…
In den allermeisten Fällen von Online-Einkäufen durch Verbraucher in der Union werden die Zahlungen über Zahlungsdienstleister abgewickelt. Um Zahlungsdienste…
In den allermeisten Fällen von grenzüberschreitenden Online-Einkäufen durch Verbraucher in der Union werden die Zahlungen über Zahlungsdienstleister…
Die in dieser Richtlinie festgelegten Pflichten sollten nicht für Zahlungsdienstleister gelten, die nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2015/2366…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.