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Auf Grundlage der ihnen bereits vorliegenden Informationen sind die Zahlungsdienstleister in der Lage, den Ort des Zahlungsempfängers und des Zahlers in Bezug auf die von ihnen erbrachten Zahlungsdienste zu ermitteln, und zwar anhand einer Kennung des Zahlungskontos des Zahlers oder des Zahlungsempfängers oder einer anderen Kennung, die eindeutig den Zahler oder Zahlungsempfänger identifiziert und ihren Ort angibt. Wenn solche Kennungen nicht verfügbar sind, sollte der Ort des Zahlers oder des Zahlungsempfängers in Fällen, in denen die Mittel an einen Zahlungsempfänger übertragen werden, ohne dass ein Zahlungskonto auf den Namen eines Zahlers eingerichtet wird, mittels eines Geschäftskennzeichens des Zahlungsdienstleisters, der im Namen des Zahlers oder des Zahlungsempfängers handelt, festgestellt werden, wenn die Mittel keinem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben werden oder wenn es keine Kennung des Zahlers oder des Zahlungsempfängers gibt.
Der Zahler kann den kontoführenden Zahlungsdienstleister ersuchen, ihm die Identifizierungsdaten des Zahlungsdienstleisters und die erteilte Antwort…
die BIC oder ein anderes Geschäftskennzeichen, das eindeutig den Zahlungsdienstleister, der im Namen des Zahlungsempfängers handelt, identifiziert und seinen…
Grenzüberschreitende Zahlungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind Zahlungen, die von einem Zahler, der sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union mit…
die BIC oder ein anderes Geschäftskennzeichen, das eindeutig den Zahlungsdienstleister, der im Namen des Zahlungsempfängers handelt, identifiziert und seinen…
wird ein Zahlungskonto, das über einen vom Zahler angegebenen Identifikator eines Zahlungskontos gemäß Nummer 1 Buchstabe a des Anhangs identifiziert wird, von…
Sie müssen sicherstellen, dass Zahlungsdienstnutzer die unter Nummer 1 Buchstabe a des Anhangs genannte Zahlungskontonummer für die Identifikation der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.