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Findet eine Steuerbefreiung Anwendung, so sollten Kleinunternehmen, die die Steuerbefreiung im Mitgliedstaat der Ansässigkeit in Anspruch nehmen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums zumindest Zugang zu einem Mehrwertsteuerregistrierungsverfahren haben. Es sollte den Mitgliedstaaten möglich sein, diesen Zeitraum in bestimmten Fällen zu verlängern, in denen gründliche Kontrollen zur Verhinderung von Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung erforderlich sind.
Die Mitgliedstaaten können in ihrem Hoheitsgebiet ansässige von der Steuer befreite Kleinunternehmen, die die Steuerbefreiung nur in ihrem Hoheitsgebiet in…
Die Steuerbefreiung gilt in dem Mitgliedstaat, in dem der Steuerpflichtige nicht ansässig ist und in dem er die Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen…
Um das reibungslose Funktionieren und die Überwachung der Steuerbefreiung sowie die zeitgerechte Übermittlung von Informationen sicherzustellen, sollten die…
Kleinunternehmen, die die Steuerbefreiung im Mitgliedstaat der Ansässigkeit in Anspruch nehmen, sollten zumindest Zugang zu vereinfachten Mitteilungspflichten…
Damit eine wirksame Kontrolle der Anwendung der Steuerbefreiung ermöglicht wird und der Zugang der Mitgliedstaaten zu den erforderlichen Informationen…
Gemäß der Sonderregelung für Kleinunternehmen können derzeit nur Unternehmen, die in dem Mitgliedstaat ansässig sind, in dem die Mehrwertsteuer geschuldet wird,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.