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Um sicherzustellen, dass die in der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen festgelegten Vereinfachungsmaßnahmen gebührend überwacht werden können, ist es erforderlich, die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates zu ändern, damit die einschlägigen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten automatisierten Zugang zu den Daten haben, die über Steuerpflichtige, die Mehrwertsteuerbefreiungen für Kleinunternehmen in Anspruch nehmen, erhoben werden.
Damit sichergestellt ist, dass die mit der Richtlinie 2006/112/EG des Rates eingeführte Vereinfachung bezüglich Konsignationslagerregelungen ordnungsgemäß…
In Titel XII Kapitel 1 wird folgender Abschnitt eingefügt: „ Abschnitt 2a Vereinfachung der Pflichten für von der Steuer befreite Kleinunternehmen Artikel 292a…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates erlaubt den Mitgliedstaaten, ihre Sonderregelungen für Kleinunternehmen gemäß gemeinsamen Bestimmungen und im Hinblick auf…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sollte angepasst werden, um verschiedene Änderungen, zumeist…
Die Richtlinie 2006/112/EC sollte ferner geändert werden, um die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze oder aber Steuerbefreiungen in einer begrenzten Zahl…
Die Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 des Rates vom 7. Oktober 2003 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer ist mehrfach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.