Erwägungsgrund 35 32009L0017RICHTLINIE 2009/17/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/59/EG über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2002/59/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 10 32009L0141RICHTLINIE 2009/141/EG DER KOMMISSION vom 23. November 2009 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte für Arsen, Theobromin, Datura sp., Ricinus communis L., Croton tiglium L. und Abrus precatorius L. (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2002/32/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 5 32013R0107VERORDNUNG (EU) Nr. 107/2013 DER KOMMISSION vom 5. Februar 2013 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte für Melamin in Heimtierfutter in Dosen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2002/32/EG sollte deshalb entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 10 32005L0086RICHTLINIE 2005/86/EG DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2005 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung hinsichtlich Camphechlor (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollte die Richtlinie 2002/32/EG entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 9 32019R1869VERORDNUNG (EU) 2019/1869 DER KOMMISSION vom 7. November 2019 zur Änderung und Berichtigung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an bestimmten unerwünschten Stoffen in der Tierernährung (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2002/32/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 5 32010D0216BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. April 2010 zur Änderung der Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/216/EU)
Die Richtlinie 2009/42/EG sollte daher entsprechend geändert werden.