Gesetze
Gesetz wird geladen …
Durch die Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein gemeinsamer Rahmen für die Schaffung zeitgemäßer interoperabler Netze in der Union im Dienste ihrer Bürgerinnen und Bürger festgelegt, mit dem Ziel, den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt der Union zu stärken und zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Verkehrs- und Mobilitätsraum beizutragen, und dadurch den Binnenmarkt zu stärken. Das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) umfasst eine Struktur auf zwei Ebenen, die aus dem Gesamtnetz und aus dem Kernnetz besteht. Das Gesamtnetz gewährleistet die Anbindung aller Regionen der Union, während das Kernnetz aus den Elementen des Gesamtnetzes besteht, die von größter strategischer Bedeutung für die Union sind. In der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 sind verbindliche Ziele für die Fertigstellung festgelegt — Fertigstellung des Kernnetzes bis 2030 und des Gesamtnetzes bis 2050 —, wobei insbesondere der Aufbau der grenzüberschreitenden Verbindungen priorisiert, die Interoperabilität verbessert und ein Beitrag zu einer multimodalen Integration des Verkehrs in der Union geleistet werden soll.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates werden Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) (im Folgenden…
Die Straßen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V-Netz), die in der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt…
Diese Richtlinie sollte für Vorhaben gelten, die Teil von vorermittelten Abschnitten des Kernnetzes gemäß der Liste im Anhang dieser Richtlinie sind, sowie für…
Ungeachtet der Notwendigkeit der Fertigstellung des TEN-V und des dafür notwendigen verbindlichen Zeitplans hat die Erfahrung gezeigt, dass viele Investitionen…
Angesichts der erheblichen Investitionen, die für Fortschritte bei der Fertigstellung des TEN-V-Kernnetzes bis 2030 (schätzungsweise 350 Mrd. EUR im Zeitraum…
Um den zunehmenden Verkehrsflüssen und der Entwicklung des TEN-V Rechnung zu tragen, sollte die Streckenführung der Kernnetzkorridore und ihrer vorermittelten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.