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Mit der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates werden Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) (im Folgenden „TEN-V-Leitlinien“) festgelegt, in denen die Infrastrukturen des TEN-V angegeben, die von ihnen zu erfüllenden Anforderungen aufgeführt und Maßnahmen für die Verwirklichung des TEN-V festgelegt sind. Insbesondere sehen die TEN-V-Leitlinien bis 2030 die Fertigstellung des Kernnetzes durch die Schaffung neuer Infrastrukturen und die umfassende Modernisierung und Sanierung bestehender Infrastrukturen vor, die zur Sicherstellung der Kontinuität des Netzes erforderlich sind.
Durch die Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein gemeinsamer Rahmen für die Schaffung zeitgemäßer interoperabler Netze…
Über den Kohäsionsfonds unterstützte transeuropäische Verkehrsnetzprojekte (TEN-V) müssen den Leitlinien entsprechen, die mit der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013…
Die Straßen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V-Netz), die in der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt…
Zur Erfüllung der in den TEN-V-Leitlinien festgelegten Ziele müssen die laufenden TEN-V-Projekte sowie die grenzüberschreitenden Verbindungen und die fehlenden…
Ungeachtet der Notwendigkeit der Fertigstellung des TEN-V und des dafür notwendigen verbindlichen Zeitplans hat die Erfahrung gezeigt, dass viele Investitionen…
In den TEN-V-Leitlinien ist in Bezug auf neue Technologien und Innovation bestimmt, dass das TEN-V eine Dekarbonisierung bei allen Verkehrsträgern ermöglichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.