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Angesichts der unterschiedlichen Umweltprüfungen, die im einschlägigen Unionsrecht und nationalem Recht vorgesehen sind und die für die Erteilung von Genehmigungen für Vorhaben im Kernnetz erforderlich sind, sollten die Mitgliedstaaten — soweit machbar und angemessen — ein vereinfachtes Verfahren einführen, das die Anforderungen dieses Unionsrechts und nationalen Rechts erfüllt, um zur Verwirklichung der in dieser Richtlinie festgelegten Ziele einer stärkeren Straffung der Maßnahmen beizutragen.
Die Mitgliedstaaten prüfen unter gebührender Berücksichtigung der bestehenden Leitlinien der Kommission zur Straffung der Umweltverträglichkeitsprüfungen für…
Sind für ein Vorhaben auf der Unionsliste Entscheidungen in zwei oder mehr Mitgliedstaaten erforderlich, ergreifen die zuständigen nationalen Behörden alle für…
Angesichts der Dringlichkeit der Fertigstellung des Kernnetzes sollte die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren mit einer Frist für Verfahren einhergehen, die…
Um in Fällen, in denen sich die Verpflichtung, eine Prüfung in Bezug auf Umweltbelange durchzuführen, sowohl aus dieser Richtlinie als auch aus der Richtlinie…
Für Projekte, bei denen die Verpflichtung zur Durchführung einer Prüfung der Umweltauswirkungen sowohl aufgrund dieser Richtlinie als auch aufgrund der…
Um zu einer effizienteren Entscheidungsfindung beizutragen und die Rechtssicherheit zu erhöhen, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die verschiedenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.