Erwägungsgrund 12 32024R1252
Bei einigen Rohstoffen ist die Union bei der Versorgung fast vollständig von einem einzigen Land abhängig. Solche Abhängigkeiten schaffen ein hohes Risiko von Versorgungsunterbrechungen, die zu Wettbewerbsverzerrungen und einer Fragmentierung des Binnenmarktes führen könnten. Um ein solches potenzielles Risiko zu begrenzen und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit der Union zu erhöhen, sollten Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die Union bis 2030 nicht mehr als 65 % ihrer Versorgung mit strategischen Rohstoffen, unverarbeiteten Rohstoffen und in jeder Phase der Verarbeitung, von einem einzigen Drittland abhängig macht, wobei jedoch Länder, mit denen die Union strategische Partnerschaften, ein Freihandelsabkommen oder andere Formen der Zusammenarbeit im Bereich der Rohstoffe eingegangen ist, besonders berücksichtigt werden sollten, da sie eine größere Sicherheit in Bezug auf Versorgungsrisiken bieten.