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Damit die Mitgliedstaaten die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen unverzüglich umsetzen können, sollte sie am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Um die umgehende Anwendung der beabsichtigten Maßnahmen zu ermöglichen, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen…
Um die umgehende Anwendung der beabsichtigten Maßnahmen zu ermöglichen, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen…
Damit die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen zügig angewandt werden können, sollte die vorliegende Richtlinie aus Gründen der Dringlichkeit am Tag nach…
Damit die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zügig angewandt werden können, sollte sie am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen…
Um eine möglichst rasche Anwendung der vorgesehenen Maßnahmen zu ermöglichen, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der…
Um eine möglichst rasche Anwendung der vorgesehenen Maßnahmen zu ermöglichen, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.