Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um eine hinreichende Angleichung der Zulassungsbedingungen innerhalb der Union sicherzustellen, sollten ein unterer und ein oberer Faktor für die Berechnung der Gehaltsschwelle festgelegt werden. Die unteren und die oberen Grenzen für die Festlegung der nationalen Gehaltsschwelle sollte durch Multiplikation dieser unteren und oberen Faktoren mit dem durchschnittlichen Bruttojahresgehalt in dem betreffenden Mitgliedstaat berechnet werden. Als Gehaltsschwelle sollte nach Anhörung der Sozialpartner gemäß den innerstaatlichen Gepflogenheiten ein Betrag innerhalb der Spanne zwischen unteren und oberen Grenzen festgelegt werden. Anhand dieser Gehaltsschwelle sollte das Mindestgehalt bestimmt werden, das ein Inhaber einer Blauen Karte EU verdienen muss. Für den Erhalt einer Blauen Karte EU sollte ein Antragsteller also mindestens ein Gehalt in Höhe der von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegten Gehaltsschwelle erhalten.
Abweichend von Absatz 3 kann ein Mitgliedstaat bei Drittstaatsangehörigen, die nicht mehr als drei Jahre vor der Beantragung einer Blauen Karte EU einen…
das Gehalt des betreffenden Drittstaatsangehörigen nicht mehr die festgelegte Gehaltsschwelle nach Artikel 5 Absätze 3, 4 oder 5 erreicht.
Die Mitgliedstaaten stellen den Antragstellern für eine Blaue Karte EU die Informationen über die für die Antragstellung erforderlichen Nachweise sowie…
Es sollten die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung einschließlich…
Die Mitgliedstaaten sollten für Drittstaatsangehörige für die Dauer eines bestimmten Zeitraums nach deren Studien- oder Ausbildungsabschluss eine niedrigere…
Um den Beitrag zu vergrößern, den ein Inhaber der Blauen Karte EU durch seine höheren beruflichen Qualifikationen leisten kann, sollten die Mitgliedstaaten auch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.