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Die Mitgliedstaaten sollten eine bestehende Blaue Karte EU entziehen beziehungsweise ihre Verlängerung ablehnen können, wenn der Inhaber der Karte die in dieser Richtlinie festgelegten Mobilitätsbedingungen nicht eingehalten hat, auch in Fällen eines Missbrauchs der Mobilitätsrechte, indem er beispielsweise den für die Ausübung einer geschäftlichen Tätigkeit zulässigen Zeitraum nicht eingehalten oder einen Antrag auf langfristige Mobilität nicht innerhalb der in einem zweiten Mitgliedstaat geltenden Frist gestellt hat oder in einem zweiten Mitgliedstaat eine Blaue Karte EU beantragt und früher als zulässig eine Beschäftigung aufgenommen hat, wenn klar war, dass die Bedingungen nicht erfüllt sein würden und der Antrag abgelehnt werden würde.
Ein Mitgliedstaat entzieht eine Blaue Karte EU oder verweigert deren Verlängerung, wenn
Der zweite Mitgliedstaat kann einen Antrag auf Erteilung einer Blauen Karte EU aufgrund einer Prüfung nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a nur ablehnen, wenn er…
wenn die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats nach Prüfung der Arbeitsmarktsituation, wenn beispielsweise eine hohe Arbeitslosigkeit besteht, zu dem Schluss…
Unbeschadet von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a entzieht der erste Mitgliedstaat einem Inhaber einer Blauen Karte EU, der nach…
Wenn eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit vorliegt, sollten die Mitgliedstaaten Anträge auf…
Jede Entscheidung über die Ablehnung eines Antrags auf eine Blaue Karte EU oder über den Entzug oder die Nichtverlängerung einer Blauen Karte EU sollte den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.