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Die Mitgliedstaaten sollten die Richtlinie 2009/103/EG nicht auf die Verwendung von Fahrzeugen bei Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten, einschließlich Rennen und Wettbewerben, sowie bei Trainings, Tests und Demonstrationen, einschließlich solcher für Geschwindigkeit, Zuverlässigkeit oder Geschicklichkeit, anwenden, die nach ihrem nationalen Recht zulässig sind. Solche ausgenommenen Aktivitäten sollten in einem abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen so durchgeführt werden, dass sichergestellt ist, dass der normale Verkehr, die Öffentlichkeit und alle mit der Aktivität nicht verbundenen Parteien die befahrene Strecke nicht tatsächlich oder potenziell gleichzeitig nutzen können. Zu diesen Aktivitäten gehören in der Regel solche, die auf ausgewiesenen Motorsportstrecken oder -routen und in deren unmittelbarer Umgebung, wie in Sicherheitsbereichen, Bereichen für Boxenstopps und Werkstätten, stattfinden, in denen die Unfallgefahr im Vergleich zu normalen Straßen viel höher ist und die von Unbefugten nicht betreten werden sollten.
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz eingefügt: „Diese Richtlinie gilt nicht für die Verwendung eines Fahrzeugs bei Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten,…
Um den durch die Richtlinie 2009/103/EG gewährten Schutz nicht zu verringern, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass bei den Motorsportveranstaltungen…
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 ist der Gebrauch eines Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität im Inland, einschließlich…
Motorsportveranstaltungen außerhalb klassifizierter Straßen durchzuführen sowie sonstige Veranstaltungen, ausgenommen geführte Veranstaltungen zu Ökopädagogik,…
Motorsportveranstaltungen außerhalb klassifizierter Straßen sowie sonstige Veranstaltungen durchzuführen, ausgenommen geführte Veranstaltungen zu Ökopädagogik,…
Motorsportveranstaltungen außerhalb klassifizierter Straßen sowie sonstige Veranstaltungen durchzuführen, ausgenommen geführte Veranstaltungen zu Ökopädagogik,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.