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Derzeit verzichten die Mitgliedstaaten bei Fahrzeugen, die ihren gewöhnlichen Standort im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats haben, und bei Fahrzeugen, die ihren gewöhnlichen Standort im Gebiet eines Drittlandes haben und aus dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats in ihr Gebiet einreisen, auf eine Versicherungskontrolle. Neue technische Entwicklungen wie die Technologie zur automatischen Nummernschilderkennung ermöglichen Versicherungskontrollen von Fahrzeugen, ohne diese anzuhalten und somit ohne Beeinträchtigung des freien Personenverkehrs. Daher ist es angemessen, solche Kontrollen der Kraftfahrzeugversicherung zuzulassen, sofern sie nichtdiskriminierend, notwendig und verhältnismäßig sind, im Rahmen eines allgemeinen Kontrollsystems im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats durchgeführt werden, die auch bei Fahrzeugen mit Standort im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, der die Kontrollen durchführt, vorgenommen wird, und kein Anhalten des Fahrzeugs erfordern.
Die Mitgliedstaaten verzichten auf eine Kontrolle der Haftpflichtversicherung bei Fahrzeugen, die ihren gewöhnlichen Standort im Gebiet eines anderen…
die den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten oder den Beförderungsunternehmen eingeräumte Möglichkeit der Durchführung von Sicherheitskontrollen bei…
Ein Verbot der systematischen Kontrolle der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte für Fahrzeuge gelten, die ihren gewöhnlichen Standort im Gebiet eines anderen…
Die Kontrolle der Grünen Karte kann bei Fahrzeugen, die ihren gewöhnlichen Standort in einem Mitgliedstaat haben und die in das Gebiet eines anderen…
Derzeit entscheiden sich einige Mitgliedstaaten, in denen die Haftpflichtversicherungspflicht bei der Verwendung eines Kraftfahrzeugs nicht an die Zulassung des…
Im Interesse der besseren Umsetzung des Grundsatzes der Freizügigkeit in der Union sollten die Mitgliedstaaten die von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.