Erwägungsgrund 10 32021L0903RICHTLINIE (EU) 2021/903 DER KOMMISSION vom 3. Juni 2021 zur Änderung der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug hinsichtlich spezifischer Grenzwerte für Anilin in bestimmtem Spielzeug (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/48/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 10 32020L2088RICHTLINIE (EU) 2020/2088 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2020 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Kennzeichnung allergener Duftstoffe in Spielzeug (Text von Bedeutung für den EWR)
Somit sollte die Richtlinie 2009/48/EG entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 35 32019L1161RICHTLINIE (EU) 2019/1161 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/33/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 11 32019L1922RICHTLINIE (EU) 2019/1922 DER KOMMISSION vom 18. November 2019 zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt — von Nummer 13 in Anhang II Teil III der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug hinsichtlich Aluminium (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/48/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 9 32018L0725RICHTLINIE (EU) 2018/725 DER KOMMISSION vom 16. Mai 2018 zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt — von Anhang II Teil III Nummer 13 der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug hinsichtlich Chrom VI
Die Richtlinie 2009/48/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32014L0108RICHTLINIE 2014/108/EU DER KOMMISSION vom 12. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Verteidigungsgüter (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/43/EG sollte deshalb entsprechend geändert werden.