Erwägungsgrund 11 32014L0079RICHTLINIE 2014/79/EU DER KOMMISSION vom 20. Juni 2014 zur Änderung von Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug in Bezug auf TCEP, TCPP und TDCP (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/48/EG sollte deshalb entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32012L0010RICHTLINIE 2012/10/EU DER KOMMISSION vom 22. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Verteidigungsgüter (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/43/EG ist daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 8 32014L0084RICHTLINIE 2014/84/EU DER KOMMISSION vom 30. Juni 2014 zur Änderung von Anhang II Anlage A der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug in Bezug auf Nickel (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/48/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32012L0047RICHTLINIE 2012/47/EU DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2012 zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Verteidigungsgüter (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/43/EG ist daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 7 32014L0081RICHTLINIE 2014/81/EU DER KOMMISSION vom 23. Juni 2014 zur Änderung von Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug in Bezug auf Bisphenol A (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/48/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 8 32012L0007RICHTLINIE 2012/7/EU DER KOMMISSION vom 2. März 2012 Zur Änderung von Anhang II Abschnitt III der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/48/EG sollte daher entsprechend geändert werden.