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Mit dieser Richtlinie dürfte die Entwicklung von Sekundärmärkten für notleidende Kredite in der Union unterstützt werden, da Hindernisse für die Übertragung notleidender Kredite von Kreditinstituten auf Kreditkäufer beseitigt und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen und gleichzeitig die Kreditnehmerrechte gewahrt werden. Mit jeder verabschiedeten Maßnahme sollten auch die Anforderungen an die Zulassung von Kreditdienstleistern harmonisiert werden. Mit dieser Richtlinie sollte daher ein unionsweit geltender Rahmen für Käufer und Kreditdienstleister der von Kreditinstituten gewährten notleidenden Kreditverträge geschaffen werden, wobei Kreditdienstleister eine Zulassung durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erhalten und der Beaufsichtigung durch diese Behörden unterliegen sollten.
Die eingeschränkte Teilnahme von Kreditkäufern hat zu einer verhaltenen Nachfrage, schwachem Wettbewerb und niedrigen Angebotspreisen für Kreditverträge auf…
Daher sind Maßnahmen auf Unionsebene erforderlich, um die Situation von Kreditkäufern und Kreditdienstleistern in Bezug auf notleidende Kredite, die…
Die vorliegende Richtlinie sollte den Kreditinstituten einen besseren Umgang mit notleidenden Krediten ermöglichen und ihnen zu diesem Zweck bessere…
Damit überdies besser dafür Sorge getragen wird, dass nach der Übertragung eines notleidenden Kreditvertrags dieselben Standards für die Verbraucherrechte…
Mit dieser Richtlinie sollen im Zusammenspiel mit anderen von der Kommission vorgelegten Maßnahmen, mit Maßnahmen, die die Europäische Zentralbank (EZB) in…
Wegen der Hindernisse aufgrund unterschiedlicher nationaler Rechtsvorschriften können in Ermangelung einer kohärenten Regulierungs- und Aufsichtsregelung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.