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Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie 2014/65/EU konnten keine selben Warenderivatkontrakte erfasst werden. Aufgrund des Konzepts „dasselbe Warenderivat“ in dieser Richtlinie wirkt sich die Berechnungsmethodologie zur Bestimmung der Positionslimits für die anderen Monate nachteilig auf den Handelsplatz mit dem weniger liquiden Markt aus, wenn Handelsplätze bei Warenderivaten mit demselben Basiswert und denselben Merkmalen in Wettbewerb zueinander stehen. Daher sollte der Verweis auf „denselben Kontrakt“ in Richtlinie 2014/65/EU gestrichen werden. Die zuständigen Behörden sollten sich darüber einigen können, dass die Warenderivate, die an ihren jeweiligen Handelsplätzen gehandelt werden, auf demselben Basiswert beruhen und dieselben Merkmale haben; in diesem Fall sollte die zentrale zuständige Behörde im Sinne des Artikels 57 Absatz 6 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2014/65/EU das Positionslimit bestimmen.
Werden Derivate auf landwirtschaftliche Erzeugnisse mit demselben Basiswert und denselben Eigenschaften in erheblichen Volumina an Handelsplätzen in mehreren…
Handelsplätze, an denen Derivate auf landwirtschaftliche Erzeugnisse mit demselben Basiswert und denselben Eigenschaften in erheblichen Volumina gehandelt…
Die nach den §§ 54 und 55 festgelegten Positionslimits gelten auch für OTC-Kontrakte, die wirtschaftlich gleichwertig mit Warenderivaten im Sinne des Absatzes 1…
‚OTC-Derivate‘ oder ‚OTC-Derivatekontrakte‘ Derivatekontrakte, deren Ausführung nicht an einem geregelten Markt im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 14 der…
Eine harmonisierte Regelung der Positionslimits ist notwendig, um mehr Koordinierung und Kohärenz bei der Anwendung des G20-Abkommens zu gewährleisten,…
Nummer 59 erhält folgende Fassung: „(59) „Derivate auf landwirtschaftliche Erzeugnisse“ Derivatkontrakte in Bezug auf die Erzeugnisse, die in Artikel 1 und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.