Gesetze
Gesetz wird geladen …
Aktuell müssen Wertpapierfirmen eine Kosten-Nutzen-Analyse bestimmter Portfolioaktivitäten durchführen, wenn sie im Rahmen einer dauerhaften Geschäftsbeziehung mit ihren Kunden die eingesetzten Finanzinstrumente umschichten. Wertpapierfirmen müssen daher die erforderlichen Informationen von ihren Kunden einholen und nachweisen können, dass die Vorteile einer derartigen Umschichtung die Kosten überwiegen. Da dieses Verfahren eine übermäßige Belastung für professionelle Kunden ist, die Instrumente umschichten, sollten die für sie erbrachten Dienstleistungen von dieser Regelung ausgenommen werden. Professionelle Kunden könnten sich dann aber für die Inanspruchnahme der Regelung entscheiden. Da Kleinanleger ein hohes Maß an Schutz benötigen, sollte diese Ausnahme auf professionellen Kunden erbrachte Dienstleistungen beschränkt sein.
Erbringt die Wertpapierfirma Anlageberatung- oder Portfolio-Management, holt sie die notwendigen Informationen über die Kenntnisse und Erfahrung des Kunden oder…
Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss von einem Kunden alle Informationen einholen, die erforderlich sind, um dem Kunden ein Finanzinstrument oder eine…
In Artikel 25 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Erbringen Wertpapierfirmen entweder Anlageberatung oder Portfolioverwaltung, die eine Umschichtung…
Um den Anlegerschutz zu stärken und um zu erreichen, dass Kunden hinsichtlich der für sie erbrachten Dienstleistung besser aufgeklärt sind, sollte auch die…
Um Anlegern sämtliche relevanten Informationen an die Hand zu geben, sollte von Wertpapierfirmen, die Anlageberatung leisten, verlangt werden, dass sie die…
Erbringt eine Wertpapierfirma Portfolioverwaltungsdienstleistungen und muss Kleinanlegern oder potenziellen Kleinanlegern Informationen über die Art von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.