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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden. Insbesondere sollte die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten feststellen, ob die Informationen, die gemäß einer Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats und eines Drittlands auszutauschen sind, den nach dieser Richtlinie vorgesehenen Informationen gleichwertig sind. Da der Abschluss von Abkommen mit Drittländern über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Besteuerung weiterhin in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, könnte die Kommission auch auf Ersuchen eines Mitgliedstaats tätig werden. Dieses Verwaltungsverfahren sollte für Rechtssicherheit hinsichtlich der Entsprechung zwischen den aus dieser Richtlinie und aus etwaigen Abkommen über den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern jeweils erwachsenden Verpflichtungen sorgen, ohne in den Anwendungsbereich und die Bedingungen dieser Richtlinie einzugreifen. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die Gleichwertigkeit auf Ersuchen eines Mitgliedstaats auch vor dem geplanten Abschluss eines solchen Abkommens festgestellt werden könnte. Beruht der Austausch solcher Informationen auf einem multilateralen Instrument, so sollte der Beschluss über die Gleichwertigkeit in Bezug auf den gesamten einschlägigen Rahmen, der von einem solchen Instrument abgedeckt wird, gefasst werden. Dennoch sollte es weiterhin möglich sein, gegebenenfalls den Beschluss über die Gleichwertigkeit bezüglich eines bilateralen Instruments oder der Austauschbeziehung mit einem einzelnen Drittland zu fassen.
Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung der Erklärungen über die Gleichwertigkeit der Aufsichtsregelungen von Drittländern oder über die Angemessenheit…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung in Bezug auf die Gleichwertigkeit des Prospektrechts von Drittländern…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Bestimmungen dieser Richtlinie hinsichtlich der Anerkennung von Drittstaaten sollten der…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um die…
Um einheitliche Bedingungen für die Anwendung bestimmter Artikel dieser Verordnung herzustellen und um die Hauptkategorien von Daten zu bestimmen, die gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.