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Die multilateralen Prüfungen, die mit Unterstützung des durch die Verordnung (EU) Nr. 1286/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programms Fiscalis 2020 durchgeführt werden, haben den Nutzen koordinierter Prüfungen eines oder mehrerer Steuerpflichtiger, die von gemeinsamem oder ergänzendem Interesse für die zuständigen Behörden von zwei oder mehr Mitgliedstaaten sind, gezeigt. Solche gemeinsamen Maßnahmen werden derzeit nur auf der Grundlage der kombinierten Anwendung der jeweils geltenden Bestimmungen bezüglich der Anwesenheit Bediensteter eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats und bezüglich gleichzeitiger Prüfungen durchgeführt. Dieses Verfahren hat allerdings in zahlreichen Fällen gezeigt, dass weitere Verbesserungen erforderlich sind, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Führen die zuständigen Behörden von zwei oder mehr Mitgliedstaaten eine gemeinsame Prüfung durch, so bemühen sie sich, sich auf den Sachverhalt und die…
Es ist daher angezeigt, die Richtlinie 2011/16/EU durch eine Reihe von Bestimmungen zu ergänzen, mit denen der Rahmen und die wichtigsten Grundsätze weiter…
Das Programm „Fiscalis 2020“, das mit der Verordnung (EU) Nr. 1286/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde und von der Kommission in…
Da die steuerliche Lage eines oder mehrerer in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässigen Steuerpflichtigen häufig von gemeinsamem oder ergänzendem Interesse ist,…
Im Hinblick auf die gegenseitige Erteilung von Informationen zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der Verbrauchsteuervorschriften können zwei oder…
Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit sollte vorgesehen werden, dass gemeinsame Prüfungen auf im Voraus vereinbarte und koordinierte Weise und im Einklang mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.