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Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten Informationen über Einkünfte aus geistigem Eigentum austauschen, da dieser Bereich der Wirtschaft aufgrund der hohen Mobilität der zugrunde liegenden Vermögenswerte anfällig für Gewinnverlagerung ist. Lizenzgebühren im Sinne von Artikel 2 Buchstabe b der Richtlinie 2003/49/EG des Rates sollten daher in die Kategorien von Einkünften aufgenommen werden, die Gegenstand des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs sind, um die Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu verstärken. Die Mitgliedstaaten sollten alle möglichen und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, damit die durch den Ansässigkeitsmitgliedstaat für ansässige Personen ausgestellte Steueridentifikationsnummer in die Übermittlung der Arten von Einkünften und Vermögen aufgenommen wird, die dem verpflichtenden automatischen Informationsaustausch unterliegen.
Die zuständige Behörde jedes Mitgliedstaats übermittelt im Wege des automatischen Austauschs der zuständigen Behörde jedes anderen Mitgliedstaats alle…
„Lizenzgebühren“ Vergütungen jeder Art, die für die Nutzung oder für das Recht auf Nutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder…
Die Richtlinie 2011/16/EU des Rates sieht für bestimmte Arten von Einkünften und Vermögen überwiegend nicht finanzieller Art, über die Steuerpflichtige in…
Die Richtlinie 2011/16/EU des Rates sieht einen verpflichtenden automatischen Austausch bestimmter Informationen zwischen den Mitgliedstaaten vor. Sie sieht…
Der verpflichtende automatische Austausch länderbezogener Berichte zwischen den Mitgliedstaaten sollte in jedem Fall auch die Übermittlung bestimmter…
Da die von den Verkäufern auf digitalen Plattformen erzielten Einkünfte oder steuerpflichtigen Beträge größtenteils grenzüberschreitend fließen, würde die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.