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Die Mitgliedstaaten müssen ein computergestütztes zentral oder dezentral organisiertes Waffenregister einrichten, das den zuständigen Behörden zugänglich ist und in dem die erforderlichen Angaben zu jeder Feuerwaffe gespeichert sind. Der Zugang der Polizei-, Justiz- und sonstiger zuständiger Behörden zu den im computergestützten Waffenregister gespeicherten Angaben unterliegt Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Angaben verschiedener Waffenbehörden zu derselben Person, derselben Waffe oder derselben waffenrechtlichen Erlaubnis im Waffenregister gespeichert sind,
Die Daten zu Personen, waffenrechtlichen Erlaubnissen sowie Waffen und waffenrechtlichen Erlaubnissen werden wie folgt einander zugeordnet:
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass ein computergestütztes zentral oder dezentral eingerichtetes Waffenregister eingeführt und stets auf dem aktuellen…
Im Interesse einer besseren Nachverfolgung aller Feuerwaffen und wesentlichen Bestandteile und um deren freien Verkehr zu erleichtern, sollten alle Feuerwaffen…
Zur Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten wäre es hilfreich, wenn die Kommission die erforderlichen Elemente eines Systems für…
Die Aufzeichnungen in den Waffenregistern sollten alle Angaben, mit denen eine Feuerwaffe ihrem Besitzer zugeordnet werden kann, sowie den Namen des Herstellers…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.