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Die Mitgliedstaaten sollten anerkannten Museen und Sammlern eine Genehmigung für den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen, wesentlichen Bestandteilen und Munition der Kategorie A erteilen können, wenn dies aus historischen, kulturellen, wissenschaftlichen, technischen, bildungsbezogenen oder das Kulturerbe betreffenden Gründen erforderlich ist, sofern diese Museen und Sammler vor der Erteilung einer solchen Genehmigung den Nachweis dafür erbringen, dass sie die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung getroffen haben, und unter anderem für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung gesorgt ist. Genehmigungen dieser Art sollten den jeweiligen Umständen, einschließlich Art und Zweck der Sammlung, Rechnung tragen und entsprechen, und die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ein System zur Überwachung von Sammlern und Sammlungen besteht.
Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird bei Personen anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für…
Die Mitgliedstaaten können Sammlern in besonderen Einzelfällen ausnahmsweise und unter hinreichender Begründung eine Genehmigung für den Erwerb und den Besitz…
Die Mitgliedstaaten sollten jedoch die Möglichkeit haben, den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen, wesentlichen Bestandteilen und Munition der Kategorie A zu…
Die Mitgliedstaaten verfügen über ein Überwachungssystem, das sie kontinuierlich oder nicht kontinuierlich betreiben können und mit dem dafür Sorge getragen…
Die Mitgliedstaaten können Personen, die die Voraussetzungen für die Gewährung einer Erlaubnis für den Erwerb und den Besitz von Waffen erfüllen, eine…
Waffenhändlern und Maklern sollte nicht der Umgang mit Feuerwaffen, wesentlichen Bestandteilen und Munition der Kategorie A untersagt werden, wenn der Erwerb…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.