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Die Verordnungen (EU) 2021/240 und (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates stehen den Mitgliedstaaten zur Verfügung, um die technischen Aspekte der Mindestlohnrahmen weiterzuentwickeln oder zu verbessern, einschließlich in Bezug auf Bewertung der Angemessenheit, Monitoring und Datenerhebung, Ausweitung des Zugangs sowie Durchsetzung und allgemeinen Kapazitätsaufbau im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Rahmen. Gemäß der Verordnung (EU) 2021/1057 müssen die Mitgliedstaaten einen angemessenen Betrag für den Kapazitätsaufbau der Sozialpartner bereitstellen —
Die Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen schaffen die erforderlichen Verfahren für die Festlegung und Aktualisierung der gesetzlichen Mindestlöhne.…
Für die Umsetzung dieser Verordnung sind ausreichende Ressourcen und Kapazitäten erforderlich. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten zusätzlich zu…
Die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, den geltenden Rechtsvorschriften der Union und…
Nur durch zuverlässige Überwachung und Datenerhebung lässt sich ein wirksamer Mindestlohnschutz bewirken. Für die Datenerhebung können die Mitgliedstaaten auf…
Für die Festlegung und Aktualisierung gesetzlicher Mindestlöhne sind solide Regeln und Verfahren und funktionierende Praktiken erforderlich, um angemessene…
In Leitlinie 5 im Anhang des Beschlusses (EU) 2020/1512 des Rates werden die Mitgliedstaaten, in denen nationale Mechanismen zur Festsetzung gesetzlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.