Erwägungsgrund 10 32022L2041
Frauen, jüngere Beschäftigte, Wanderarbeitnehmer, Alleinerziehende, Geringqualifizierte, Menschen mit Behinderungen sowie insbesondere mehrfach diskriminierte Personen verdienen noch immer mit höherer Wahrscheinlichkeit den Mindestlohn oder einen niedrigen Lohn als andere Gruppen. Angesichts der Überrepräsentation von Frauen in Niedriglohntätigkeiten trägt die Verbesserung der Angemessenheit der Mindestlöhne zur Gleichstellung der Geschlechter, zum Abbau des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles sowie zur Beseitigung der Armut von Frauen und ihren Familien und zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum in der Union bei.