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Die Richtlinie 2014/53/EU legt fest, welche Informationen in der Gebrauchsanleitung der Funkanlagen anzugeben sind, weshalb der entsprechende Artikel in jener Richtlinie um zusätzliche Informationsanforderungen ergänzt werden sollte. Der Inhalt der neuen Anforderungen sollte in dem neuen Anhang jener Richtlinie festgelegt werden. Bestimmte Informationen sollten bei allen Formen der Lieferung, einschließlich des Fernabsatzes, visuell dargestellt werden. Über ein eigenes Etikett mit den Spezifikationen für Ladefunktionen und kompatible Ladenetzteile würde den Verbrauchern und anderen Endnutzern ermöglicht, zu bestimmen, welches Ladenetzteil zum Aufladen ihrer Funkanlagen am besten geeignet ist. Damit es für den gesamten Lebenszyklus der Funkanlage eine hilfreiche Referenzquelle gibt, sollten die Informationen zu den Spezifikationen für Lademöglichkeiten und kompatiblen Ladenetzteilen auch in die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen der Funkanlage aufgenommen werden. Es sollte möglich sein, diese Informationsanforderungen in Zukunft anzupassen, um etwaigen Änderungen der Kennzeichnungsvorschriften, insbesondere für Ladenetzteile, Rechnung zu tragen, die im Rahmen der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführt werden könnten. Diese Informationsanforderungen sollten insbesondere dem Entwicklungsstand harmonisierter Ladelösungen entsprechen und entsprechend angepasst werden. In diesem Zusammenhang könnte auch ein Farbcodesystem in Betracht gezogen werden.
Bei Funkanlagen im Sinne des § 4 Absatz 4 müssen in der Gebrauchsanleitung die Angaben zur Ladefunktion der Funkanlagen und zu den kompatiblen Ladenetzteilen…
Die Hersteller stellen sicher, dass der Funkanlage eine Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen beiliegen. Die Gebrauchsanleitung umfasst die…
Die Richtlinie 2014/53/EU sollte auch geändert werden, um Anforderungen an die Lieferung bestimmter Kategorien oder Klassen von Funkanlagen ohne Ladenetzteile…
Damit sichergestellt ist, dass die nationalen Marktüberwachungsbehörden über die verfahrenstechnischen Mittel verfügen, um die Einhaltung der neuen…
Diese Harmonisierung wäre jedoch unvollständig ohne Vorgaben über den gebündelten Verkauf von Funkanlagen und zugehörigen Ladegeräten und über die Verbrauchern…
Ein Ziel der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates besteht darin, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.