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Mitgliedstaaten oder börsennotierten Gesellschaften sollten in der Lage sein, vorteilhaftere Maßnahmen einzuführen oder beizubehalten, um eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern zu gewährleisten.
Die Mitgliedstaaten dürfen Vorschriften einführen oder beibehalten, die eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in in ihrem Hoheitsgebiet…
Die Mitgliedstaaten sollten Stellen bezeichnen, deren Aufgabe darin besteht, die ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Leitungsorganen börsennotierter…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass börsennotierte Gesellschaften, in deren Leitungsorganen das unterrepräsentierte Geschlecht weniger als 40 % der…
Es ist wichtig, dass jede börsennotierte Gesellschaft eine Politik zur Gleichstellung der Geschlechter entwickelt, um eine ausgewogenere Vertretung der…
Die vereinzelten und voneinander abweichenden Regelungen beziehungsweise das Fehlen einer Regelung zur Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung der…
Die Mitgliedstaaten sollten von den börsennotierten Gesellschaften verlangen, den zuständigen Behörden jährlich Angaben zu dem Anteil der Geschlechter in ihren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.