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Die Mitgliedstaaten sollten Stellen bezeichnen, deren Aufgabe darin besteht, die ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften zu fördern, zu analysieren, zu beobachten und zu unterstützen. Ferner würden Aufklärungskampagnen und der Austausch bewährter Verfahren erheblich zur Sensibilisierung für dieses Thema bei allen börsennotierten Unternehmen beitragen und sie dazu ermutigen, auf eigene Initiative ein ausgewogeneres Verhältnis der Geschlechter zu erreichen. Insbesondere werden die Mitgliedstaaten ermutigt, Strategien einzurichten, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen und ihnen Anreize zu bieten, die ausgewogenere Vertretung der Geschlechter auf allen Managementebenen und in den Leitungsorganen von Unternehmen erheblich zu verbessern.
Jeder Mitgliedstaat bezeichnet eine oder mehrere Stellen, deren Aufgabe darin besteht, die ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Leitungsorganen zu…
Die Mitgliedstaaten sollten von den börsennotierten Gesellschaften verlangen, den zuständigen Behörden jährlich Angaben zu dem Anteil der Geschlechter in ihren…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass börsennotierte Gesellschaften, in deren Leitungsorganen das unterrepräsentierte Geschlecht weniger als 40 % der…
Im Hinblick auf eine ausgewogenere Vertretung der Geschlechter unter den Direktoren, die für die Geschäftsführung zuständig sind, sollte von den börsennotierten…
Mitgliedstaaten oder börsennotierten Gesellschaften sollten in der Lage sein, vorteilhaftere Maßnahmen einzuführen oder beizubehalten, um eine ausgewogenere…
Die Union sollte daher auf eine stärkere Vertretung der Frauen in den Leitungsorganen der Unternehmen aller Mitgliedstaaten hinwirken, um so das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.